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   OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96   

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https://dejure.org/1997,2725
OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96 (https://dejure.org/1997,2725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.1997 - 13 U 202/96 (https://dejure.org/1997,2725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 13 U 202/96 (https://dejure.org/1997,2725)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Auch unter Berücksichtigung der engen verwandtschaftlichen Beziehungen der Parteien hält der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe eines Gesamtbetrages von 300.000,00 DM für angemessen, wobei der Senat sich in dem in zu vergleichenden Fällen abgesteckten Rahmen bewegt (vgl. z.B. OLG Schleswig, VersR 1988, 1244; KG NJW-RR 1987, 409).

    Entsprechend dem Begehren des Klägers ist das Schmerzensgeld zum Teil in Form einer Rente ab August 1982 zuzusprechen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1993, 113; OLG Frankfurt, VersR 1990, 1287 und 1988, 1180; OLG Schleswig, VersR 1988, 1244; KG, NJW-RR 1987, 409), die der Senat ebenfalls entsprechend der Vorstellung des Klägers mit monatlich 400, 00 DM ansetzt.

  • OLG Hamm, 27.09.1989 - 13 U 49/87

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Immaterieller Vorbehalt; Dauerschäden;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Bei einem Altersansatz von acht Jahren und unter Berücksichtigung eines jährlichen Zinsfußes von 5 % (so z.B. Senat, Urteil vom 18. Dezember 1991 - 13 U 194/88; gröbere Schätzung im Urteil vom 27. September 1989 - 13 U 49/87 = VersR 1990, 909 = NZV 1990, 469) ergibt sich ein Kapitalisierungsfaktor von 19, 0959, d.h. etwa 19. Bei einer monatlichen Rente von 400, 00 DM, d.h. bei jährlich 4.800,00 DM, errechnet sich ein Rentenwert von 91.200,00 DM, d.h. etwa 90.000,00 DM.

    Die bereits fällig gewordenen Rentenbeträge werden dabei nicht als geleistete Kapitalbeträge neben dem Rentenwert von 90.000,00 DM berücksichtigt (vgl. Senat, 13 U 49/87).

  • OLG Schleswig, 03.06.1987 - 9 U 114/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Auch unter Berücksichtigung der engen verwandtschaftlichen Beziehungen der Parteien hält der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe eines Gesamtbetrages von 300.000,00 DM für angemessen, wobei der Senat sich in dem in zu vergleichenden Fällen abgesteckten Rahmen bewegt (vgl. z.B. OLG Schleswig, VersR 1988, 1244; KG NJW-RR 1987, 409).

    Entsprechend dem Begehren des Klägers ist das Schmerzensgeld zum Teil in Form einer Rente ab August 1982 zuzusprechen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1993, 113; OLG Frankfurt, VersR 1990, 1287 und 1988, 1180; OLG Schleswig, VersR 1988, 1244; KG, NJW-RR 1987, 409), die der Senat ebenfalls entsprechend der Vorstellung des Klägers mit monatlich 400, 00 DM ansetzt.

  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 148/86

    Verjährung der Ansprüche von Ehegatten untereinander aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Satz 2 BGB gilt auch, wenn das Kind neben dem Anspruch gegen den Vater zugleich einen Direktanspruch gegen dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (§ 3 Nr. 1 PflVG) hat (vgl. BGH, r + s 1987, 88).
  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Weil das Landgericht, das wegen dieser Diskrepanz im übrigen eine Klarstellung hätte herbeiführen können (§ 139 ZPO), sich zu Unrecht an diesen Betrag von 40.000,00 DM als Obergrenze des verlangten Schmerzensgeldes gebunden gefühlt hat, leidet die Schmerzensgeldbemessung des Landgerichts an einem grobem Ermessensfehler, auf Grund dessen ungeachtet der Mindestens teilweisen Unzulässigkeit des Klageantrages eine über 1.500,00 DM hinausgehende Beschwer des Klägers erkennbar wird, der den Mangel der Bestimmtheit seines Klageantrages deshalb auch noch in der Berufungsinstanz nachholen konnte (vgl. zu allem: BGH, NJW 1982, 340, 341 unter II 4) und nachgeholt hat.
  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91

    Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Bei einer Klage, die nicht Teilklage ist, fehlt es an einer Beschwer des Klägers, wenn das zuerkannte Schmerzensgeld "der vorgestellten und im Klage vor trag zum Ausdruck gebrachten Größenordnung entspricht" (BGH, NJW 1993, 2875, 2876; 1992, 311).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Entsprechend dem Begehren des Klägers ist das Schmerzensgeld zum Teil in Form einer Rente ab August 1982 zuzusprechen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1993, 113; OLG Frankfurt, VersR 1990, 1287 und 1988, 1180; OLG Schleswig, VersR 1988, 1244; KG, NJW-RR 1987, 409), die der Senat ebenfalls entsprechend der Vorstellung des Klägers mit monatlich 400, 00 DM ansetzt.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Anders als im Regelfall (dazu vgl. z.B. BGH NZV 1996, 194; NJW 1996, 2425, 2427) und auch wenn man berücksichtigt, daß ein Kläger mit der Angabe eines Schmerzensgeld-Mindestbetrages auch eine Begrenzung seines Kostenrisikos bezweckt, ist deshalb auf Grund des Klagevorbringens im vorliegenden Fall davon auszugehen, daß der Kläger mit der Zuerkennung von 40.000,00 DM keinesfalls befriedigt sein wollte.
  • BGH, 25.01.1996 - III ZR 218/95

    Wert der Beschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Anders als im Regelfall (dazu vgl. z.B. BGH NZV 1996, 194; NJW 1996, 2425, 2427) und auch wenn man berücksichtigt, daß ein Kläger mit der Angabe eines Schmerzensgeld-Mindestbetrages auch eine Begrenzung seines Kostenrisikos bezweckt, ist deshalb auf Grund des Klagevorbringens im vorliegenden Fall davon auszugehen, daß der Kläger mit der Zuerkennung von 40.000,00 DM keinesfalls befriedigt sein wollte.
  • BGH, 08.07.1993 - III ZR 153/92

    Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Klageantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
    Bei einer Klage, die nicht Teilklage ist, fehlt es an einer Beschwer des Klägers, wenn das zuerkannte Schmerzensgeld "der vorgestellten und im Klage vor trag zum Ausdruck gebrachten Größenordnung entspricht" (BGH, NJW 1993, 2875, 2876; 1992, 311).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1990 - 7 U 126/88

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 111/82

    Rechtsmittelbeschwer bei unbezifferten Schmerzensgeldantrag

  • OLG Frankfurt, 06.05.1987 - 13 U 322/83

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung;

  • OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Familienrechtlichtliche Beziehung;

  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Zum anderen hat er dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes im vorliegenden Fall angesichts der familiären Verbundenheit der Beteiligten weitestgehend zurücktritt (vgl. hierzu OLG Hamm - 13. ZS - r + s 1998, 234 m.Anm. Lemcke; ferner OLG Schleswig VersR 1992, 462 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 7 U 27/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Dies ergibt sich aus den sozialen Bindungen zwischen Familienmitgliedern, auf welchen das gesamte Unterhaltsrecht fußt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2008, Az. 1 U 128/07, Rn. 70 - juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.01.1991, Az. 9 U 40/89, Rn. 28 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1997, Az. 13 U 202/96, Rn 33, juris).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Einrede der Verjährung; Hemmung einer

    Richtig ist lediglich, dass Teil der Bemessung des Schmerzensgeldes neben der Ausgleichsfunktion auch die Genugtuungsfunktion ist, die in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Mutter der Klägerin den folgenschweren Unfall verschuldet hat, gänzlich in den Hintergrund treten kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1997, Az. 13 U 202/96; OLG Schleswig, Urteil vom 09.01.1991, Az. 9 U 40/89.
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